Ordonnanz

Ordonnanz

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Or|don|nạnz 〈f. 20; Mil.〉 = Ordonanz

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Or|don|nạnz, Ordonanz, die; -, -en [frz. ordonnance, zu: ordonner < lat. ordinare, ordinieren] (Militär):
Offiziersanwärter, der im Offizierskasino bedient.

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Ordonnạnz
 
[französisch, zu lateinisch ordinare »ordnen«] die, -/-en,  
 1) veraltet: Verordnung, Befehl (im 17. Jahrhundert v. a. auf dem Gebiet des Heerwesens gebräuchlich).
 
 2) Geschichte: französisch Ordonnance [ɔrdɔ'nãs], in Frankreich zwischen dem Hochmittelalter und dem 19. Jahrhundert Bezeichnung für königliche Erlasse mit Gesetzeskraft, besonders die Ordonnanzen Ludwigs XIV., welche die damalige Verwaltungspraxis zusammenfassten; die Juliordonnanzen Karls X. von 1830 lösten die französische Julirevolution aus.
 
 3) Militärwesen: 1) im 18. Jahrhundert im deutschen Sprachraum üblich gewordener Begriff für »Befehlsüberbringer«, dann insbesondere für vorübergehend oder ständig höheren Truppenführern oder Generalstabsoffizieren zur Unterstützung zugeteilte (Ordonnanz-)Offiziere. Später bezeichnete man auch zu zeitweiligen oder dauernden Dienstverrichtungen in Büros, Küchen und (noch heute) Offizierskasinos eingeteilte Soldaten als Ordonnanzen. 2) Bezeichnung für taktische Gefechtsaufstellungen der Söldnerheere der frühen Neuzeit. Man unterscheidet v. a. die in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts aufgekommene spanische Ordonnanz, gekennzeichnet durch tiefgegliederte Pikeniergevierte (»Terzios«), die von relativ wenigen Musketieren umgeben waren; die gegen Ende des 16. Jahrhunderts entwickelte niederländische Ordonnanz, bei der in den nun flacher gegliederten taktischen Einheiten, den »Halbregimentern«, jeweils zwei Musketierteileinheiten eine Pikenierteileinheit flankierten; die zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstandene schwedische Ordonnanz, die mit ihrer im Verhältnis zur niederländischen Ordonnanz noch flacheren Aufstellung sowie der Bildung selbstständiger Musketierformationen (aufgestellt vor, zwischen und hinter den Pikenierformationen) bereits die Lineartaktik vorbereitete. In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Begriff Ordonnanz durch die Bezeichnung Schlacht- oder Gefechtsordnung ersetzt.

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Or|don|nạnz, (auch:) Ordonanz, die; -, -en [frz. ordonnance, zu: ordonner < lat. ordinare, ↑ordinieren] (Milit.): 1. Offiziersanwärter, der im Offizierskasino bedient: Bartsch winkte eine O. herbei und drückte der wortlos ... seinen leeren Teller in die Hand (Kirst, 08/15, 387). 2. (veraltet) Befehl.

Universal-Lexikon. 2012.

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